ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Zustandekommen und Inhalt des Vertrages
1.1 Allen Vertragsabschlüssen liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FeuSys GmbH gelten für alle – auch zukünftige – Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner. Für Hosting- und Betreuungsverträge gelten zusätzliche Bedingungen.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber vier (4) Wochen gebunden. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande. Wir sind berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Rechtspositionen, die in den geschlossenen Verträgen begründet sind, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der FeuSys GmbH ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
2.3 Rechnungen sind sofort nach Erhalt per Überweisung ohne Abzug zahlbar. Zahlungsziel und etwaige Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
2.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen sowie die Zurückbehaltung von Zahlungen aus anderen Vertragsverhältnissen sind ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt wurden.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der FeuSys GmbH. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf Verlangen jederzeit Auskunft über ihren Verbleib zu erteilen.
4. Lieferzeit
4.1 Die Angabe einer Lieferzeit ist unverbindlich, sofern keine schriftliche Bestätigung vorliegt.
4.2 Eine verbindliche Lieferzeit ist nur vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Sie beginnt mit Vertragsabschluss. Können wir aufgrund von nicht zu vertretenden Hindernissen, insbesondere höherer Gewalt, Streik oder Betriebsstörungen, vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen nicht einhalten, so verlängern sich diese angemessen.
4.3 Wir haften im Falle der Überschreitung von Lieferfristen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1 Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn die Ansprüche des Kunden auf die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht), auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, auf das arglistige Verschweigen eines Mangels oder auf die Verletzung der Haftungsvorschriften des Produkthaftungsgesetzes zurückzuführen sind.
5.2 Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf neu hergestellte Sachen und nur auf Mängel, die die Lieferung infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar machen oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung bzw. Leistung, sofern gesetzlich keine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
5.3 Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Bedienung oder Behandlung, natürlichem Verschleiß, unterlassener Wartung, ungeeigneten Betriebsmitteln oder sonstigen chemischen, elektrischen oder physikalischen Einflüssen beruhen. Wir haften ferner nicht für die Lauffähigkeit von Programmen auf Hardware, die nicht von uns geliefert wurde.
5.4 Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung/Leistung, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen, schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens ebenfalls innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.
5.5 Eine Haftung für Produkte und Leistungen Dritter, die im Auftrag und/oder auf Rechnung vertrieben werden, wird ausgeschlossen. Es gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Hersteller bzw. Drittanbieter.
5.6 Wir haften nicht für Schäden, die der Vertragspartner durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere durch regelmäßige Datensicherung auf separaten Datenträgern – hätte verhindern können.
5.10 Im Rahmen der Mängelhaftung sind wir zunächst berechtigt, nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Sache zu liefern (Ersatzlieferung).
5.14 Ansprüche im Rahmen der Mängelhaftung verjähren in 12 Monaten, beginnend mit der Ablieferung oder Abnahme. Hiervon ausgenommen sind die Fälle der Ziffer 5.1 dieser AGB.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
6.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der FeuSys GmbH.
6.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
7. Zusätzliche Bedingungen für Installationen, Reparaturen und Dienstleistungen
7.1 Die im Angebot/Auftrag aufgeführten Leistungsangaben sind Erfahrungswerte und setzen eine reibungslose Durchführung der Arbeiten voraus. Zusätzliche Leistungen an Fremdprodukten, die zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlich sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.
7.2 Alle nicht im Auftrag aufgeführten Leistungen, die von uns erbracht werden sollen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner.
7.5 Im Auftrag vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Verschiebungen und Stornierungen durch den Auftraggeber sind kostenpflichtig, sofern nicht bis spätestens 5 Werktage vor dem Leistungstermin ein Ersatzauftraggeber gefunden wird, der den Auftrag in vollem Umfang übernimmt.
8. Datenschutz
8.1 Die FeuSys GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Vertragspartners ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses sowie zur Wahrung berechtigter Interessen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
9. Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
9.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
9.3 Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und individuellen Vereinbarungen haben die individuellen Vereinbarungen Vorrang, soweit sie schriftlich festgehalten sind.
FeuSys GmbH · Stand: März 2026